Das Leben ist das höchste Gut des Menschen und bedarf eines besonderen Schutzes. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in der DIN VDE 0100-710, der DIN VDE 0558-507 ("Errichten von Niederspannungsanlagen") sowie der DIN EN 50171 den Einsatz von BSV-Anlagen (batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme) in medizinisch genutzten Bereichen, wie beispielsweise in Kranken- und Ärztehäusern sowie Polikliniken, festgelegt.
Diese Notstromversorgung ist ideal für den Einsatz in Krankenhäusern und Kliniken aller Art.
Wir unterscheiden in zwei Ausführung:
- BSV-Anlagen für 230V AC-Verbraucher für lebenswichtige Verbraucher
- BSV-OP-Anlagen für 24V DC-Operationsleuchten
Der Fachbegriff "ZSV-Anlagen" (zusätziche Stromversorgung) ist häufig noch geläufig, stammt jedoch aus der Vornom DIN VDE 0107 und ist nicht mehr aktuell.