Städte & Gemeinden

Städte und Gemeinden als Betreiber von Schulen, Kultur, Feuerwehren sowie auch ihrer eigenen Arbeitsstätten unterliegen im Bau und Betrieb dieser Einrichtungen dem Baurecht sowie in Einzelfällen dem Sonderbaurecht.

Besonderes Augenmerk wird hier auf Versammlungsstätten und den Betrieb von Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel der Feuerwehr gelegt. Im Bereich der Versammlungsstättenverordnung kommen hauptsächlich die DIN EN 50171: Zentrale Stromversorgungssysteme und die DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen zum Tragen.

Zur Aufrechterhaltung der Hilfsorganisationen und derer Erreichbarkeit sowie Einsatzfähigkeit werden Netzersatzanlagen als zentrale Stromversorgung und USV-Anlagen im Bereich der IT und Telekommunikation eingesetzt.

Unser Experte für Städte und Gemeinden hilft Ihnen gerne weiter.