Baugenossenschaften

Der Betrieb von Hochhäusern und Tiefgaragen betrifft Wohnungsbaugesellschaften im Speziellen dann, wenn der Bau und der Betrieb unter die Hochhausverordnung (HochhVO) und die Garagenverordnung (GarVO) fällt.

In diesen Fällen sind hier der §18 (Sicherheitsbeleuchtung) und der §19 (Sicherheitsstromversorgungsanlagen) der Hochhausverordnung sicherzustellen.
So ist es, dass in Hochhäusern eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss, die bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung selbstständig einschalten muss. Vorgeschrieben ist hier eine entsprechende Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen, Vorräumen von Aufzügen sowie für Sicherheitszeichen von Rettungswegen.

Zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung ist eine Sicherheitsstromversorgung vorgeschrieben. Diese übernimmt bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung. Zu dieser zählen die Sicherheitsbeleuchtung, automatische Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Arlamierungsanlagen, Aufzüge und Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr.

Die Planung dieser Anlagen hat gemäß Brandschutzordnung zu erfolgen.

Unser Experte für Baugenossenschaften hilft Ihnen gerne weiter.