Bildungszentren

Bildungszentren gehören häufig zu den öffentlichen Gebäuden. Sobald hier Räume für mehr als 200 Besucher zur Verfügung stehen, kommt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zum Tragen.

Die Versammlungsstättenverordnung ist Ländersache und auch durch diese zu überwachen. Die Mindestanforderung dieser Verordnung beinhaltet u.a. die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach DIN EN 50172.

Jedoch werden in sämtlichen Bildungseinrichtungen die Anforderungen an IT und Telefon bezüglich derer Verfügbarkeit als immer höher eingestuft. Notstromversorgungen für diese Anlagen werden auch hier stetig wichtiger.

Zur Versorgungssicherheit bei Netzschwankungen oder gar Netzausfällen kommen auch in Bildungszentren immer häufiger USV-Anlagen zum Einsatz. Ein möglicher Datenverlust, gerade in Prüfungszeiträumen, kann durch die Verwendung einer USV-Anlage vermieden werden.

Unser Experte für Bildungszentren hilft Ihnen gerne weiter.