In Parkhäusern, sowie Garagen tritt die Garagenverordnung (GarVo) oder auch Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des jeweiligen Landes in Kraft.
Insbesondere bei geschlossenen Großgaragen (Nutzfläche über 1000 m²) gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen. In nahezu allen Bundesländern gilt, dass geschlossene Großgaragen eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einer Überbrückungsdauer von einer Stunde benötigen, um die Rettungswege im Falle eines Stromausfalls auszuleuchten. Als Rettungsweg gilt in der Regel:
Insbesondere bei geschlossenen Großgaragen (Nutzfläche über 1000 m²) gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen. In nahezu allen Bundesländern gilt, dass geschlossene Großgaragen eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einer Überbrückungsdauer von einer Stunde benötigen, um die Rettungswege im Falle eines Stromausfalls auszuleuchten. Als Rettungsweg gilt in der Regel:
- Gehwege neben den Ein- und Ausfahrten
- Treppen
- Zu den Ausgängen führende Wege
- Fahrgassen
