Wartung und Reparatur Ihrer USV vom Fachmann


Die Betreiberverantwortung setzt den Betreiber von Notstromanlagen gemäß DGUV V3 in die Pflicht, regelmäßig Wartungen an elektrischen Anlagen durchzuführen. Eine sachgerechte Wartung sollte als Investition in die Zukunft verstanden werden. Kein Betreiber einer Notstromanlage möchte eine Anlage, die in Situationen eines Stromausfalls nicht übernimmt. Daher sind Wartungsarbeiten sinnvoll, um die Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Verbraucher auch beim Stromausfall sicherstellen zu können. Wir empfehlen ein Wartungsintervall von einem Jahr, gefordert wird dies ebenfalls in der VDE 0105 für elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel.

Im Rahmen der Wartungsarbeiten führen wir unter anderem folgende Arbeiten aus:

  • Reinigung Ihrer Anlagen und Überprüfung der Anlagenfunktionen
  • Aufnahme spezifischer Messwerte
  • Überprüfung und Einstellung spezifischer Anlagenparameter
  • Kontrolle interner und externer Verbindungen
  • Einzelblockmessungen an Ihren Batterianlagen
  • Kapazitätsprüfung an Batterieanlagen

Eventuelle Schäden werden nach Absprache mit dem Betreiber entweder vor Ort oder, falls etwaige Ersatzteile nicht verfügbar sind, an einem Nachfolgetermin behoben.

Mit Abschluss eines Wartungsvertrages erfüllen Sie Ihre Betreiberpflicht gegenüber dem Gesetzgeber und Versicherungen und haben darüber hinaus noch folgende Vorteile:

  • Kostenloser Telefonsupport
  • Rabatte auf Ersatzteile
  • Servicepriorität in Problemfällen
  • Regelmäßige Wartung Ihrer Anlagen gemäß Vertragsintervall

Wir beantworten Ihre Fragen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Servicehotline
oder schreiben Sie uns eine Nachricht.