Allgemeine Industrie

Im Bereich der Industrie ist die Arbeitsstättenrichtlinie hinsichtlich der DIN EN 50172 generell einzuhalten. Zusätzlich kommen jedoch häufig auch noch die Anforderungen nach „Störfall-Verordnung“ zum Tragen.

Diese Verordnung regelt unter anderem die Umschalt- und Überbrückungszeiten der Notstromversorgung durch Auswertung des aktuell gültigen Regelwerks unter Darstellung des aktuellen Stands der Technik. Unterschieden bei der Auslegung wird hier in den Prozesskategorien PK1, PK2, PK3 und PK4. Diese Prozesskategorien unterscheiden nach Notwendigkeit, Sicherheitsrelevanz für Schutz von Personen und Umwelt. Von der Empfehlung bis hin zur Notwendigkeit entsprechender Netzersatzanlagen und USV-Anlagen definieren diese vier Kategorien die Ansprüche an den Betreiber. Gefordert wird hier zum Beispiel eine automatische Umschaltung bei Netzausfall auf die Netzersatzanlage.

Die Unterbrechungszeit bis zur Schaltung der Notstromversorgung und die erforderliche Versorgungsdauer durch die Notstromversorgung sind geeignet festzulegen und im Rahmen der Erstprüfung und Wartung nachzuweisen. Die für die Notstromverbraucher erforderliche Spannungsqualität ist einzuhalten und deren Leistungsbedarf ist, unter Berücksichtigung einer definierten und auch für Lastspitzen nachweislich ausreichenden Leistungsreserve, abzudecken. Es sind nur zulässige Stromquellen für die Versorgung zu verwenden.

Unser Experte für Allgemeine Industrie hilft Ihnen gerne weiter.