Rechenzentren unterliegen, ausgenommen der Arbeitsstättenrichtlinie, keinen besonderen Anforderungen. Jedoch ist die Verfügbarkeit bis hin zur Zertifizierung der Hochverfügbarkeit durch unabhängige Dritte ein entsprechendes Indiz für die Verlässlichkeit der Rechenzentren und deren Leistung.

Immer mehr Kunden erwarten die Hochverfügbarkeit ihrer ausgelagerten Daten und Rechenleistungen. Hierbei kommt im Falle einer Zertifizierung unter anderem das Verhalten des Rechenzentrums bei einem Netzausfall mit ins Spiel.

Die unabhängige Versorgung bei einem Netzausfall wird hier vorausgesetzt. Klassisch werden hier USV-Anlagen zentral (ein USV-System versorgt die Verbraucher) sowie dezentral (Racklösung) verwendet.
Entscheidend für eine Zertifizierung sind auch Redundanzen und Überbrückungszeiten der Notstromversorgungsanlagen (USV-Anlagen).

Unser Experte für unabhängige Rechenzentren hilft Ihnen gerne weiter.