In Parkhäusern, sowie Garagen tritt die Garagenverordnung (GarVo) oder auch Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des jeweiligen Landes in Kraft.

Insbesondere bei geschlossenen Großgaragen (Nutzfläche über 1000 m²) gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen. In nahezu allen Bundesländern gilt, dass geschlossene Großgaragen eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einer Überbrückungsdauer von einer Stunde benötigen, um die Rettungswege im Falle eines Stromausfalls auszuleuchten. Als Rettungsweg gilt in der Regel:

  • Gehwege neben den Ein- und Ausfahrten
  • Treppen
  • Zu den Ausgängen führende Wege
  • Fahrgassen
Darüber hinaus gilt landesunabhängig, dass bei einem hohem Zu- und Abgangsverkehr in geschlossenen Großgaragen CO-Warnanlagen installieren werden müssen, die durch eine separate Ersatzstromquelle gespeist werden müssen, welche die Versorgungssicherheit während eines Stromausfalls für 1h aufrecht erhält.

Unser Experte für Parkhäuser & Garagen hilft Ihnen gerne weiter.