Hotels und Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gästebetten unterliegen der Beherbergungsstättenverordnung (BeVO). Häufig finden hier auch die Sonderbauverordnung für Hochhäuser (HochhVO), Versammlungsstätten (VStättVO) und Mittel- und Großgaragen (GarVO) Anwendung.

Beherbergungsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt.

Hierbei greift immer die Betreiberpflicht, dieser ist somit für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Anlagen verantwortlich.
Hierzu zählt unter anderem die Notwendigkeit der Sicherheitsbeleuchtung und die Versorgung von Entrauchungsanlagen sowie Löschwasserpumpen.

Zum Einsatz kommen hier:

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Netzersatzanlagen nach DIN EN 50171 (Batteriegestützt)
  • USV - Anlagen
Die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung dieser speziellen Anlagen übernehmen wir gerne für Sie!

Unser Experte für Hotel & Gastronomie hilft Ihnen gerne weiter.